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   OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96   

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https://dejure.org/1996,5997
OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96 (https://dejure.org/1996,5997)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.09.1996 - 2 Ws 72/96 (https://dejure.org/1996,5997)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. September 1996 - 2 Ws 72/96 (https://dejure.org/1996,5997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafaussetzung zur Bewährung nach zwei Drittel der Strafzeit ; Grundsatz der Herstellung gemeinsamer Aussetzungsreife; Berücksichtigung nach dem Recht der DDR ausgesetzter Strafreste; Versäumnis rechtzeitiger Unterbrechung der Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96
    Wie seit BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) in NStZ 1988, 474 f. anerkannt ist, ist ein Versäumnis rechtzeitiger Unterbrechung der Strafvollstreckung zwecks Herbeiführung gemeinsamer Vollstreckungsreife nachträglich wettzumachen.
  • OLG Celle, 15.08.1989 - 1 Ws 105/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96
    Um einen gemeinsamen Zeitpunkt der frühesten Aussetzungsreife beider Strafvollstreckungen nach Ablauf von zwei Drittel der Strafzeit herbeizuführen, wird die Vollstreckungsbehörde eine anderweitige Verrechnung i.S. von OLG Celle NStZ 1990, 252 und Volckart NStZ 1992, 254 f. vorzunehmen oder aber nach dem Vorschlag von Maatz in NStZ 1990, 214, 217 (oben) zu verfahren haben, um den Zeitpunkt der frühesten Aussetzungsreife der Anschlußvollstreckungssache in dem Maße vorzuverlegen, in dem dieser Zeitpunkt bei der vorangegangenen Vollstreckung der Strafe von vier Jahren und sechs Monaten überschritten worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 1 Ws 268/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96
    Werden mehrere Strafen nacheinander vollstreckt, gilt nach § 454 b Abs. 3 StPO für die Prognoseentscheidung wegen der kriminalpolitischen Zielsetzung der Resozialisierung die Gesamtschau auf die bisherige Verbüßungszeit von mehreren Strafen, OLGe Karlsruhe NStZ 1982, 396 ; Hamm NStZ 1985, 144 ; Oldenburg StV 1985, 68; Volckart, StV 1982, 31 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 454 b StPO , Rn. 3.
  • OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 VAs 92/84
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96
    Werden mehrere Strafen nacheinander vollstreckt, gilt nach § 454 b Abs. 3 StPO für die Prognoseentscheidung wegen der kriminalpolitischen Zielsetzung der Resozialisierung die Gesamtschau auf die bisherige Verbüßungszeit von mehreren Strafen, OLGe Karlsruhe NStZ 1982, 396 ; Hamm NStZ 1985, 144 ; Oldenburg StV 1985, 68; Volckart, StV 1982, 31 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 454 b StPO , Rn. 3.
  • OLG Oldenburg, 15.04.1984 - 2 VAs 1/84
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.09.1996 - 2 Ws 72/96
    Werden mehrere Strafen nacheinander vollstreckt, gilt nach § 454 b Abs. 3 StPO für die Prognoseentscheidung wegen der kriminalpolitischen Zielsetzung der Resozialisierung die Gesamtschau auf die bisherige Verbüßungszeit von mehreren Strafen, OLGe Karlsruhe NStZ 1982, 396 ; Hamm NStZ 1985, 144 ; Oldenburg StV 1985, 68; Volckart, StV 1982, 31 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 454 b StPO , Rn. 3.
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen

    Nach Ansicht des Senats dürfte jedenfalls bei vorliegender Vollstreckungslage das Rückwirkungsmodell zur Anwendung kommen, da bei bereits vollständiger Vollstreckung nur hierdurch dem Verurteilten kein Nachteil entstehen kann (so auch OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Naumburg NStZ 1997, 56 [als Alternativmöglichkeit]; LR-StPO/Graalmann-Scheerer aaO § 454b Rn. 29; SK-StPO/Paeffgen aaO § 454b Rn. 22, 22a; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 454b Rn. 8; vgl. allerdings OLG Karlsruhe - 3. Strafsenat - NStZ-RR 1996, 60 [keine vollständige Vollstreckung]; Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO, 9. Aufl. 2016, § 43 Rn. 33, weisen auf die fehlende Bedeutung des "sehr feinsinnigen" Streits für die Praxis hin).
  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 1 Ws 425/98

    Gemeinsame Zweidrittelentscheidung, widerrufene Strafreste als

    Ob in diesen (Regel-) Fällen eine erneute Unterbrechung zu dem Zeitpunkt, in dem die widerrufenen Reste zu 2/3 verbüßt sind, zulässig ist oder nicht, kann indes vorliegend dahinstehen (bejahend: OLG Düsseldorf StV 1993, 257, 258; OLG Hamburg, MDR 1993, 261, 262; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 221; OLG Oldenburg, NStZ 1998, 271, 272; offen gelassen: BGH NStZ 91, 205; ablehnend: OLG Naumburg, NStZ 97, 56).
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